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    Zahnärztliche Abrechnung

360° Kompass
Unser Horizont hat 360 GRAD

Zahnärztliche Abrechnung mit Full-Service.

Zahnärztliche Abrechnung für Zahnarztpraxen und Zahnkliniken

Beim Begriff zahnärztliche Abrechnung empfinden Sie Abneigung und Misstrauen? Sie haben unweigerlich das ungute Gefühl, bei Ihrer Abrechnung Entscheidendes nicht korrekt erledigt zu haben?

Sparen Sie Zeit und gewinnen Sie Sicherheit, seien Sie clever und disponieren um. Lagern Sie Ihre zahnärztliche Abrechnung aus.

Clever Umdisponieren

HKP

Als Full-Service Dienstleister für Zahnarztpraxen und Zahnkliniken liegt unsere Kernkompetenz ganz klar auf dem Gebiet der zahnärztlichen Abrechnung. Diese ist komplex und zeichnet sich durch eine Fülle an gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien aus. Neue Behandlungsmethoden, alternative Therapien und Materialien verursachen fortlaufende Änderungen in Ihrer zahnärztlichen Abrechnung. Gerade diese Unbeständigkeit birgt das Risiko unvollständiger und fehlerhafter Abrechnungen, die nicht selten in einer unangenehmen Wirtschaftsprüfung enden. Mangelnde Rechts- und Abrechnungskenntnisse und nur unzureichend qualifiziertes und geschultes Personal führen darüber hinaus zu zum Teil erheblichen Honorarverlusten.

Nutzen Sie die finanziellen Potentiale und minimieren Sie die mit einer fehlerhaften zahnärztlichen Abrechnung verbundenen Risiken. Messen Sie diesem hochsensiblen Teil Ihrer Arbeit eine bedeutendere Rolle bei und legen Sie Ihr Vertrauen in die Hände unseres hochspezialisierten Abrechnungsteams. Eine rechtssichere und honoraroptimierte zahnärztliche Abrechnung für Sie als Unternehmer ist existenziell.

Neben der zahnärztlichen Abrechnung gehört auch die Korrespondenz mit kostenerstattenden Institutionen zur Regulierung strittiger bzw. gekürzter Vergütungen zu einem unserer Schwerpunktbereiche.

Was wir bieten

Was wir bieten

Wir bieten unsere Leistungen in flexiblen Paketen an: als Einzelleistung, als flankierende Maßnahme innerhalb eines bestehenden Abrechnungsteams oder als Komplettleistung. Das heißt: Sowohl die Kontrolle Ihrer Leistungseingaben, die HKP-Erstellung, die finale Abrechnung in der BEMA, GOZ, GOÄ, BEB, BEL, KFO und Labor als auch komplexe Spezialaufgaben sind bei uns in den richtigen Händen. Je nach Aufgabe bündeln wir die Kompetenzen unserer Spezialisten immer individuell.

Ob Neugründung oder Neuausrichtung, wir begleiten Sie gern von der ersten Planung bis hin zur letzten Umsetzung – online und offline.

Unsere Vorgehensweise

Onlineabrechnung

Durch unser weitreichendes Netzwerk an externen Dienstleistern können wir unseren Kunden einen einzigartigen Full-Service anbieten. Im Bereich der EDV-Technik kooperieren wir mit Unternehmen, deren Schwerpunkte im Bereich Zahnarztpraxen und Zahnkliniken sowie deren ganz speziellen Anforderungen an Soft- und Hardware liegt.

Für die Durchführung Ihrer zahnärztlichen Abrechnung ist durch die heutigen technischen Mittel keine dauerhafte Präsenz vor Ort in Ihrer Praxis mehr notwendig. Dies macht für uns eine bundesweite Betreuung von unserem Stammsitz in Stuttgart aus möglich. Die Einwahl in Ihr Praxisnetzwerk kann über verschiedene Möglichkeiten erfolgen. Abgestimmt auf Ihren Bedarf sowie Ihre individuellen sicherheits- und hardwaretechnischen Voraussetzungen können die dafür notwendigen Fernzugriffsmöglichkeiten eingerichtet werden. Bei Bedarf können wir Sie bei der Suche nach einem EDV-Betreuer unterstützen. Die zahnärztliche Abrechnung per Fernzugriff erfolgt in der Regel auf einem oder mehreren, exklusiv durch uns genutzten, PC-Arbeitsplätzen. Als Alternative zu Ihrer Hardware stellen wir Ihnen für die Dauer der Geschäftsbeziehung die notwendige Anzahl Mini-PC’s kostenfrei zur Verfügung.

FAQ - Fragen zur zahnärztlichen Abrechnung

Wird ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen?

Ja. Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung regelt neben der Leistungsbeschreibung, der Vertragsdauer oder der Vergütung auch die Themen der Gewährleistung und der Vereinbarung zum Datenschutz gegenüber Ihnen und Ihren Patienten.


Ist der Zugriff auf mein Praxisnetzwerk per Fernzugriff sicher?

Ja, durch Virtual Private Networks (VPN). VPNs verhalten sich wie ein privates Netzwerk, das von anderen Nutzern nicht eingesehen werden kann. Ein VPN stellt somit ein privates Netzwerk in einem öffentlichen Rahmen dar. Sinn und Zweck eines VPNs ist die Sicherheit und Abgeschlossenheit des Netzwerks gegenüber anderen. Realisiert werden VPNs durch die Verschlüsselung der Kommunikation. Um eine VPN-Verbindung aufzubauen, kann man unter unterschiedlichen Techniken auswählen. Alle diese Verfahren haben jeweils Vorzüge und Nachteile. Aus diesen Unterschieden und Besonderheiten ergeben sich auch unterschiedliche Einsatzgebiete.


Ist die zahnärztliche Abrechnung auch vor Ort möglich?

Grundsätzlich ist bei entsprechender Zuweisung eines Arbeitsplatzes die zahnärztliche Abrechnung vor Ort in Ihrer Praxis möglich und wird von uns in vielen Fällen auch praktiziert. Aufgrund der höheren Stundensätze sowie gegebenenfalls anfallender Fahrt- und Übernachtungskosten sollte bei größeren Entfernungen zum Praxisstandort genau geprüft werden, ob die zahnärztliche Abrechnung in Ihrer Praxis sinnvoll ist.


Mit welcher Praxismanagementsoftware arbeiten Sie?

Unser gesamtes Abrechnungsteam hat jahrelange Erfahrung und ist geschult im Umgang mit den gängigsten Softwareprogrammen. Hervorzuheben sind hierbei die Marktführer DS-WIN Plus, CHARLY, Z1 und Evident. In vielen Berufsjahren bei diesen Softwareunternehmen haben wir uns ein fundiertes Spezialwissen angeeignet. Diese Kenntnisse ermöglichen es uns Schulungen anzubieten, in denen wir sowohl den Umgang mit Ihrer Software als auch professionelles zahnärztliches Abrechnungswissen vermitteln. Diese Individualität ist einzigartig auf dem Markt.


Was kostet Ihr Abrechnungsservice?

Unser Aufwandshonorar errechnet sich aus der benötigten Arbeitsdauer und den Stundensätzen unserer aktuell gültigen Preisliste. Die Erfassung der Projektzeiten erfolgt minutengenau und wird Ihnen im Zuge der monatlichen Rechnungslegung als Tätigkeitsnachweis beigefügt. Durch diese Art der klaren Leistungserfassung ist die Vereinbarung einer monatlichen Pauschalpreissumme für beide Seiten überflüssig.


Übernehmen Sie auch das Factoring für uns?

Nein. Wir übernehmen für Sie „nur“ die Vorstufe des Factorings, die korrekte, rechtssichere und auf die Maximierung Ihres Honorars ausgelegte zahnärztliche Abrechnung.


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